Ämter kurz erklärt

In Deutschland ist so gut wie alles geregelt. Somit auch der Weg in die Selbstständigkeit. Wer einen eigenen Betrieb gründet, muss eine Reihe von Anmeldeformalitäten und gesetzlichen Vorschriften beachten.

Gewerbeamt

  • Jeder Gewerbebetrieb (also jedes Unternehmen, das „auf Dauer auf Gewinnerzielung angelegt ist“) muss beim zuständigen Gewerbeamt (Bürgermeisteramt, Gemeinde) angemeldet werden. Notwendig ist hierzu ein Personalausweis bzw. Pass sowie eventuell besondere Genehmigungen und Nachweise (z.B. Handwerkskarte, Konzessionen etc.). Beim Gewerbeamt müssen nicht angemeldet werden: Freie Berufe (z. B. Ärzte, Architekten, Steuerberater, Rechtsanwälte, Künstler, Schriftsteller), Land- und Forstwirtschaft. Freiberufler melden sich direkt beim Finanzamt an.

    Als MegaVision Agentur- oder Studiopartner müssen sich ein Gewerbe anmelden.

    Mit der Gewerbeanmeldung (Kosten ca. 25,00 Euro bis 50,00 Euro) werden in der Regel folgende Behörden automatisch über Sie informiert:
  • das Finanzamt
  • die Handwerkskammer (bei Handwerksberufen)
  • die Berufsgenossenschaft
  • die Industrie- und Handelskammer
  • das Statistische Landesamt
  • das Handelsregister (Amtsgericht)

    Es ist trotzdem zu empfehlen, mit diesen Behörden selbst Kontakt aufzunehmen, um die Anmeldeformalitäten zu beschleunigen und auftauchende Fragen direkt klären zu können.

Handelsregister

Wenn es sich bei Ihrem Betrieb um eine Firma im Sinne des Handelsgesetzbuches (HGB) handelt bzw. Sie planen, eine entsprechende Rechtsform (KG, GmbH etc.) zu gründen, müssen Sie ihn beim zuständigen Amtsgericht in das Handelsregister eintragen und diese Eintragung von einem Notar beglaubigen lassen. Somit müssen Sie sich einen Notar suchen, der die Formalitäten für Sie erledigt. Sie unterschreiben die Anzeige beim Amtsgericht und die Gründungsurkunde. Beachten Sie bitte, dass der Notar nicht kostenlos tätig ist und auch die Eintragung in das Handelsregister vergütet werden muss (geschätzte Kosten ca. 500,00 Euro bis 1000.00 Euro) Die Eintragung und die Übermittlung von Unterlagen muss elektronisch durchgeführt werden. Für Gründerinnen und Gründer erledigt dies der Notar. Für weitere Mitteilungen müssen Sie dies, wenn Ihr Unternehmen besteht, später selbst tun.

Finanzamt

Das Finanzamt teilt Ihnen eine Steuernummer zu. Auf einem Fragebogen müssen Sie verschiedene Fragen zu künftigen Umsätzen und Gewinnen beantworten. Gehen Sie bei der Berechnung dieser Schätzwerte eher vorsichtig vor, da hiervon zunächst die Höhe Ihrer Einkommen- und Gewerbesteuer abhängt. Denken Sie vor allen Dingen daran, dass in der Anlaufphase die Kosten im Verhältnis zu den erzielten Umsatzerlösen überdurchschnittlich hoch sein können. Kalkulieren Sie bei Ihren Personalkosten auch die Lohnsteuer, die Sie regelmäßig an das Finanzamt abführen müssen, mit ein.

Agentur für Arbeit

Die Agentur für Arbeit teilt Ihnen eine Betriebsnummer mit, wenn Sie Arbeitnehmer/innen beschäftigen und Ihren Betrieb dort anmelden. Die Betriebsnummer müssen Sie in die Versicherungsnachweise Ihrer Arbeitnehmer/innen eintragen. Auch wenn Sie einen schon bestehenden Betrieb übernehmen, müssen Sie eine neue Betriebsnummer beantragen, da sie an den Inhaber eines jeden Betriebes gebunden ist. Gleichzeitig erhalten Sie auch ein „Schlüsselverzeichnis“ über die Art der versicherungspflichtigen Tätigkeiten, die Sie für die Anmeldung zur Berufsgenossenschaft benötigen.

Berufsgenossenschaft (BG)

Die Berufsgenossenschaft ist die gesetzliche Arbeitsunfallversicherung für Mitarbeiter und – je nach Berufsgruppe – auch für Selbstständige. Wenn Sie Mitarbeiter beschäftigen, müssen Sie diese bei der zuständigen BG versichern. Je nach Berufsgruppe sind Sie auch selbst verpflichtet, dort eine gesetzliche Unfallversicherung abzuschließen. Wenn nicht, können Sie sich freiwillig versichern lassen. Erkundigen Sie sich bei der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV).

Bauamt

Wenn Sie Räume, die bisher anders genutzt waren, künftig als Ihre Betriebsräume nutzen wollen, müssen Sie eine Nutzungsänderung beim zuständigen Bauamt beantragen. Die Planung gewerblicher Um- und Neubauten sollte ebenfalls rechtzeitig mit dem Bauamt abgestimmt werden.

Gewerbeaufsichtsamt

Erkundigen Sie sich rechtzeitig vor der Eröffnung Ihres Betriebes, ob die von Ihnen geplanten Betriebsräume den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen.

Sozialversicherung

  • Krankenversicherung: Selbstständige müssen entweder in der gesetzlichen Krankenversicherung oder in einer der privaten Krankenversicherungen Mitglied sein. Benachrichtigen Sie Ihre Krankenkasse über Ihre zukünftige berufliche Selbstständigkeit.
  • Rentenversicherung: Es kann sinnvoll sein, sich in der gesetzlichen Rentenversicherung freiwillig zu versichern. Für einige selbstständig Tätige besteht Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung. Dazu zählen beispielsweise Handwerker, Hebammen, Lehrer, Künstler und Publizisten. Eine Auflistung versicherungspflichtiger Selbstständiger finden Sie im § 2 Sozialgesetzbuch VI. Informieren Sie auch die zuständige Krankenkasse/ Ersatzkasse/Rentenversicherung über die bei Ihnen beschäftigten Arbeitnehmer.
  • Scheinselbstständigkeit: Falls Sie nicht sicher sind, ob Sie scheinselbstständig sind, können sie dies im Rahmen eines Statusfeststellungsverfahrens bei der Deutschen Rentenversicherung Bund klären lassen.

Versorgungsunternehmen

Je nach Bedarf sollten Sie mit den zuständigen Versorgungsunternehmen (z. B. Stadtwerke, Elektrizitätswerke etc.) Lieferverträge für Wasser, Strom, Gas etc. abschließen. Das gleiche gilt für die Entsorgung (z. B. Abwasser und Müllbeseitigung).

 

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